Allgemeine Geschäftsbedingungen wbm Prüflabor GmbH
1. Allgemeines
Die Firma wbm Prüflabor GmbH (im Weiteren wbm) bietet technische Dienstleistungen auf dem Gebiet der zerstörungsfreien und zerstörenden Werkstoffprüfung an. Für ihre Tätigkeit gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote sowie der mit uns abgeschlossenen Leistungsverträge und gelten uneingeschränkt soweit wir nicht im Angebotstext oder dem Text der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine hiervon abweichende Zusage machen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Etwaige Geschäftsbedingungen Anderer werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn die wbm nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die wbm fühlt sich den Anforderungen der DIN EN ISO IEC 17025:2018 zu Unparteilichkeit und Vertraulichkeit verpflichtet. Sie wird jegliche Informationen zu Kunden und solchen die im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Labortätigkeiten erhalten oder erstellt wurden, vertraulich behandeln. Es gelten die hierzu vertraglich vereinbarten Regelungen. Ausgenommen davon sind Informationen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder anderweitiger vertraglicher Regelungen offengelegt werden müssen. In diesen Fällen wird die wbm ihre Kunden vor der Veröffentlichung solcher Information unterrichten, soweit das gesetzlich nicht verboten wurde.
2. Angebote und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind in vollem Umfang freibleibend. Die zu jedem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich von uns bestätigt wird. An den Angebotsunterlagen wie Kostenvoranschläge, Zeichnungen u.ä. behalten wir uns das Eigentum und unser Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf sie Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich machen.
3. Durchführung des Auftrages
3.1.
Die von wbm angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und (soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind) in der bei der wbm üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zu Grunde liegenden Prüfnormen und Kundenspezifikationen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist.
3.2.
Der Umfang der Arbeiten der wbm wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren.
3.3.
Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der wbm sind nur dann bindend, wenn sie von der wbm ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
4. Fristen, Verzug und Unmöglichkeit
4.1.
Die von der wbm angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.2.
Sofern die wbm gemäß Ziffer 4.1. zugesicherte Auftragsfrist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er wegen des Verzuges einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug von 1 % des auf Grund des Verzuges rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt höchstens 25 % des auf Grund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen. Darüber hinaus gehende Schadensansprüche sind ausgeschlossen.
4.3.
Setzt der Auftraggeber der wbm während deren Verzuges eine angemessene Nachfrist und lässt die wbm diese Frist aus von Ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird der wbm die Leistung aus einem von Ihr zu vertretenden Grund unmöglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadensansprüche wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1.
Die Gewährleistung der wbm beschränkt sich auf die Ihr ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird nicht übernommen.
5.2.
Die Gewährleistungspflicht der wbm beschränkt sich auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels, wozu auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, innerhalb einer angemessenen Frist.
5.3.
Für die Durchführung unserer Arbeiten übernehmen wir die Gewähr für eine sachlich und fachlich einwandfreie Bearbeitung. Die Gewährleistungszeit endet, sechs Monate nach Ablauf der Arbeiten.
5.4.
Der Auftraggeber hat innerhalb von 5 Werktagen nach Überlassung der Leistung diese auf Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb dieser Frist gerügt werden. Bei Verletzung dieser Frist ist der Gewährleistungsfall ausgeschlossen.
5.5
Eine Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das Prüfstück durch Verformung, Wärmebehandlung, Nachbesserung oder anderweitig gegenüber dem Zustand bei der 1. Prüfung verändert wurde.
5.6.
Für Mängel an unseren Vertragsleistungen haften wir bei nachgewiesenem Verschulden nur bis zur Höhe des Auftragswertes, indem wir die fehlerhafte Leistung nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
5.7.
Die Sicherung von Sensoren und Halbleitern (EDV oder Steuerungselektronik), die auf ionisierende Strahlung reagieren, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers und gehört nicht zu den Pflichten, die der wbm aus der RöV und StrlSchV erwachsen.
5.8.
Alle Angaben, Ergebnisse und ermittelte Eigenschaften in den Prüfberichten und Prüfprotokollen der wbm beziehen sich ausdrücklich nur auf den Prüfgegenstand.
5.9.
Verlangt ein Auftraggeber eine Aussage zur Konformität bezüglich einer Norm bzw. technischen Spezifikation, dann gelten für die Konformitätsbewertung unsere Entscheidungregeln.
5.10.
Die zerstörten Proben bzw. Probereste werden nach Ablauf von 4 Wochen ab Datum der Prüfung entsorgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.11.
Röntgenfilme sind Bestandteil der Dokumentation und werden grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten dem AG mit übergeben, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist.
6. Ausschluss weitergehender Haftung und Ansprüche
Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden (gleich aus welchem Rechtsgrund) insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und Ersatz von Schäden die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der wbm.
7. Zahlungsbedingungen und Preise
7.1.
Für die Berechnung der Leistungen gilt grundsätzlich das Angebot der wbm, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Grundlage vereinbart ist (z.B.
der Preiskatalog oder ähnliches).
7.2.
Die Entgelte sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
7.3.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Preisen und Tarifen erhoben und bei Rechnungslegung gesondert ausgewiesen.
7.4.
Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich begründet mitzuteilen.
7.5
Administrative Mehraufwendungen (z.B. bei Rechnungsstellung, Probenmanagement, Dokumentation und/oder Mehrfachausstellungen von Prüfberichten) ohne Verschulden der wbm werden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Leistungen des Auftraggebers
8.1.
Vor Beginn der Prüfarbeiten ist ein schriftlicher Auftrag zu übergeben.
8.2.
Der Auftraggeber hat rechtzeitig und kostenlos zur Abwicklung der anstehenden Arbeiten folgende Leistungen zu übernehmen.
– Bereitstellung von erforderlichen Baugerüsten oder Arbeitsbühnen in einwandfreier unfallsicherer Beschaffenheit
– Schaffung von Voraussetzungen für die Durchführbarkeit von Prüfungen wie z.B. Zugänglichkeit, Sauberkeit, Sicherheit u.a.
– Herrichtung eines trockenen Arbeitsplatzes, sofern die Prüfarbeiten im Freien durchgeführt werden. Falls erforderlich ist für ausreichende Beleuchtung und Beheizung des Arbeitsplatzes zu sorgen.
– Bestellung evtl. benötigter Hilfsmittel
– Vorbereitung der Prüf- und Untersuchungsstellen
– Kostenlose zur Verfügungsstellung aller vor Ort benötigten Betriebsstoffe (wie z.B. Strom, Wasser)
9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Prüfungsunterlagen (z.B. Röntgenfilme, Dokumentationen, u.ä.) bleiben, bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche, Eigentum der wbm. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Unterlagen zu verlangen.
10. Aufhebung der vertraglichen Verpflichtungen
Alle Fälle höherer Gewalt, die (ohne hierauf beschränkt zu sein) Feuer, Flut, Überschwemmungen, Erbeben, Explosionen, Aufruhr, Epidemien, Revolutionen, Streik, Aussperrung, Krieg, gesetzliche Beschränkungen und unvermeidliche Betriebsstörungen einschließen, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen die Vertragspartner von der Erfüllung der Vertraglichen Verpflichtungen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
11.1.
Gerichtsstand ist am Sitz unseres Unternehmens für die Geltendmachung von Ansprüchen und Mahnverfahren.
11.2.
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist Eberswalde, der Sitz der wbm.
11.3.
Für alle mit uns geschlossenen Verträge (auch durch ausländische Auftraggeber) gilt deutsches Recht. Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen den Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
12. Geltungsbereich
12.1.
Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sollen möglichst durch einvernehmliche, ihren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommenden Regelungen der Vertragspartner ersetzt werden.
12.2.
Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGB Gesetz sowie aller juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögens, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.